Wohnung in Ăsterreich befristet vermieten? đïž Das sollten Sie unbedingt wissen!
Sie möchten Ihre Wohnung für 1 Jahr vermieten? passen sie auf - ein unbefristetes Mietverhältnis liegt vor!!!
Sie wollen Ihre Wohnung für unter 3 Jahre vermieten – zum Beispiel für 1 Jahr, weil Sie für ein Jahr ins Ausland gehen oder den Winter über nicht da sind?
- Dann passen Sie jetzt besonders gut auf! Denn: Ein Mietvertrag unter drei Jahren kann in Österreich zum echten Eigentor werden.
Was viele Vermieter nicht wissen: Wenn Ihre Wohnung unter das Mietrechtsgesetz fällt – und das ist bei den meisten Mietwohnungen in Österreich der Fall – Dann dürfen Sie nicht einfach für ein Jahr vermieten.
Denn: Es gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbefristung von drei Jahren. Wird diese nicht eingehalten – oder die befristung nicht schriftlich abgeschlossen – Dann entsteht automatisch ein unbefristetes Mietverhältnis. Ganz egal, was Sie ursprünglich vereinbart haben.
Das heißt: Sie vermieten „nur für ein Jahr“ – Und plötzlich haben Sie ein unbefristetes Mietverhältnis und können den Mieter auch nicht kündigen, außer es liegt ein wichtiger Kündigungsgrund laut § 30 Abs. 2 MRG.
- Ein Rücktritt oder Rauswurf ist dann nicht einfach möglich.
- Die Wohnung selbst nutzen? – schwierig.
- Verkaufen? – nur mehr mit Einschränkungen.
- Und auch Mieterhöhungen? – sind stark begrenzt.
Fazit: In Österreich gilt:
- Mindestbefristung von drei Jahren
- Schriftform zwingend
- Alles andere = unbefristet – mit allen Nachteilen für den Vermieter