Wohnung in Österreich befristet vermieten? đŸ˜ïž Das sollten Sie unbedingt wissen!

25.10.2025, 11:45
Viele Vermieter:innen in Österreich möchten ihre Wohnung nur fĂŒr ein Jahr vermieten – etwa bei Auslandsaufenthalt oder beruflicher Pause. Doch Achtung: Eine Befristung unter drei Jahren kann schnell zu einem unbefristeten MietverhĂ€ltnis fĂŒhren – mit rechtlichen Folgen, die kaum rĂŒckgĂ€ngig zu machen sind.

Sie möchten Ihre Wohnung für 1 Jahr vermieten? passen sie auf - ein unbefristetes Mietverhältnis liegt vor!!!

Sie wollen Ihre Wohnung für unter 3 Jahre vermieten – zum Beispiel für 1 Jahr, weil Sie für ein Jahr ins Ausland gehen oder den Winter über nicht da sind?

- Dann passen Sie jetzt besonders gut auf! Denn: Ein Mietvertrag unter drei Jahren kann in Österreich zum echten Eigentor werden.

 

Was viele Vermieter nicht wissen: Wenn Ihre Wohnung unter das Mietrechtsgesetz fällt – und das ist bei den meisten Mietwohnungen in Österreich der Fall – Dann dürfen Sie nicht einfach für ein Jahr vermieten.

Denn: Es gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbefristung von drei Jahren. Wird diese nicht eingehalten – oder die befristung nicht schriftlich abgeschlossen – Dann entsteht automatisch ein unbefristetes Mietverhältnis. Ganz egal, was Sie ursprünglich vereinbart haben.

 

Das heißt: Sie vermieten „nur für ein Jahr“ – Und plötzlich haben Sie ein unbefristetes Mietverhältnis und können den Mieter auch nicht kündigen, außer es liegt ein wichtiger Kündigungsgrund laut § 30 Abs. 2 MRG.

- Ein Rücktritt oder Rauswurf ist dann nicht einfach möglich.

- Die Wohnung selbst nutzen? – schwierig.

- Verkaufen? – nur mehr mit Einschränkungen.

- Und auch Mieterhöhungen? – sind stark begrenzt.

 

Fazit: In Österreich gilt:

- Mindestbefristung von drei Jahren

- Schriftform zwingend

- Alles andere = unbefristet – mit allen Nachteilen für den Vermieter

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